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Старый 18.04.2013, 01:29   #2271
lapsus
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вот жеж тупое трололо!
Автор странички //www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260&I temid=26
некто Rechtanwalt Hauke Scheffler, о чей нечистоплотности предупреждают проверенные анвальты такие как D.Aleksandr Wachs:
Hauke Scheffler – eine unendlich miese Geschichte

//www.initiative-abmahnwahn.de/2010/07/13/scheffler-wer-es-billig-will-ist-selber-schuld/

Herr X wird von den Anwälten der Musikindustrie abgemahnt. Der Vorwurf lautete: Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz durch das Herunterladen bzw. Anbieten eines Musikalbums in einem P2P-Netzwerk (ugs. Tauschbörse). Gefordert wurde einmal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und andermal per Vergleichserklärung ein – nach meiner Meinung – unangemessen hoher Pauschalbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro. Und dieses ist ja nur der Vergleich, denn in den Schreiben wird man später dann immer deutlicher und sagt, das man in ähnlichen Fällen schon Summen in Höhe von 5.329,98 Euro höchstrichterlich zugesprochen bekam. Was nur am Rande bemerkt, im vollen Interesse unserer Christlichen Union geschieht.

Herr X suchte im Internet und wurde – Google Ranking sei dank – schnell auf den 24 h Notdienst: "Notruf Abmahnung" aufmerksam. Neben vielen Artikeln über z.B. dem "Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung" ragt in grüner, großer und fetter Schrift der verführerische Scheffler-Slogan:
"UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!"

Nach dem Anruf und dem Versand einer Wulst an unterschriebenen verklausulierten Dokumenten, wollte Scheffler eine Unterlassungserklärung versenden im gleichen Augenblick der erhaltenen Scheffler-Kostennote von 2.562,90 EUR. Man muss sich auf der Zunge ergehen lassen. Der Hilfesuchende erhält von den Anwälten der Musikindustrie eine Abmahnung mit einer Kostenforderung von 1.200,00 EUR, wendet sich im vollen Vertrauen und Zuverzicht (dem Scheffler Slogan: "UNSER ZIEL: SIE ZAHLEN NICHTS!" im Hinterkopf) an einen Anwalt und bekommt eine Rechnung präsentiert, die auf einem Streitwert von 51.200,00 EUR (1 Album, 50.000 Streitwertwert + 1.200,00 EUR Vergleichsbetrag Abmahnung) und resultierender 1,9 GG RVG zu Grunde liegt. Jeder vernünftige Mensch, hätte doch mit Kenntnis lieber die geforderten 1.200,00 EUR aus der Abmahnung an den Abmahner gezahlt. Oder?
Der Rest ist schnell erzählt. Herr X wird verklagt, beauftragt einen Anwalt und das Gericht folgt der Argumentation:
AG Langen erklärt Vergütungsvereinbarung der Scheffler RA GmbH für unwirksam. Für das Tätigwerden der Scheffler RAe wird eine 0,8 Gebühr aus einem Streitwert von 6.201,00 EUR als vollkommen ausreichend erachtet.//www.initiative-abmahnwahn.de/...effler-nur-08/
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