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Старый 31.03.2011, 02:53   #1271
lapsus
Зритель
Медаль пользователю. ЗОЛОТО Любитель
Аватар для lapsus
Регистрация: 11.09.2010
Сообщения: 251
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Alexandrov62 сказал(a):
P.S А что такое OMG? извиняюсь
Oh Mein Gott / Oh My God
ankom сказал(a):
Я думаю, Тимур Бекмабетов должен как то отреагировать, если он такой хрени ни с каким GV World не заключал.
Заключал, Хуливуд его в конец испортил - денег много не бывает.
Der Regisseur eines Films geniesst als Urheber (bzw. bei mehreren Mitwirkenden als Miturheber) des Filmwerks einen Schutz nach dem dritten Abschnitt des Gesetzes ueber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Der Nachweis, dass jemand tatsaechlich Regisseur eines Films war, ist fuer die Annahme einer Rechteinhaberschaft jedoch haeufig entbehrlich. Denn das Urheberrechtsgesetz beinhaltet insoweit auch eine Vermutung ueber die Rechtsinhaberschaft zugunsten desjenigen, der auf den Vervielfaeltigungsstuecken eines erschienenen Werkes [...] in der ueblichen Weise als Urheber bezeichnet ist. Diese Vermutung gilt zugunsten des bezeichneten Urhebers bis zum Beweis des Gegenteils.
Damit ist der auf den Videodatentraegern des Films Yolki bezeichnete Urheber als Rechteinhaber anzusehen. Getreu dem Urheberrecht kann der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht, als das Recht das Filmwerk Yolki auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen, einraeumen. Auf diese vertragliche Uebertragung der Rechte beruft sich die GV World GmbH. Eine derartige Uebertragung von Nutzungsrechten ist im Medienbereich keineswegs unueblich.
//www.recht-gehabt.de/anwaltsti...-abmahnung.php
Die Rechteinhaberin GV World GmbH wurde ihrerseits von dem Regisseur des Spielfilms Yolki ermaechtigt, Verstoesse im Hinblick auf den Weihnachtsfilm Yolki zu verfolgen. Insoweit gilt anzumerken, dass die Rechte des Regisseurs des Films Yolki aus seiner Urheberstellung abgeleitet sind und er insoweit dem Schutz des deutschen Gesetzes ueber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) untersteht.//www.rechtsanwaltskanzlei-wara...gmbh-abmahnung
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