А вот с хашем плохо все обстоит
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 308 O 691/09 § 97 UrhG
Das LGHamburg hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung durch die Vorlage eines identischen Hashwertes sowie die Zuordnung mehrerer IP-Adressen zum Anschlussinhaber durch denProvider mit ьberwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist. Es sei unwahrscheinlich, dass im vorliegenden Fall alle 5 IP-Adressen vom Provider zufдllig fehlerhaft der Antragsgegnerin zugeordnet wurden. Das pauschale Bestreiten der Antragsgegnerin, dass ihr nicht bekannt sei, dass sich die streitgegenstдndliche Datei auf ihrem Computer befunden habe, reiche zur Entkrдftung der von der Antragstellerin
UPD.
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Для самостоятельного изучения. Вроде, в суде Мюнхена хаш не сочли аргументированным доказательством. Но все мутно очень.