Показать сообщение отдельно
Старый 25.03.2011, 00:52   #1217
ankom
Сообщения: n/a
Что пока удалось нарыть из судебных решений, то есть прецендентов. Надеюсь, здесь все по немецки понимают
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2009, Az. 2-18 O 162/09 §§ 97, 101 UrhG

Das LG Frankfurt hat eine bereits gegen eine Verbraucherin erwirkte einstweilige Verfьgung der in Filesharing-Kreisen bekannten DigiProtect GmbH aufgehoben. Diese hatte ьber die IP-Adresse eine Anschlussinhaberin ausfindig gemacht, ьber deren Anschluss angeblich ein Musikstьck in einer Tauschbцrse (mehrfach) verfьgbar gemacht wurde. Eine Unterlassungserklдrung wurde auf die auЯergerichtliche Abmahnung nicht abgegeben. Daraufhin wurde die Antragsgegnerin per einstweiliger Verfьgung zur Unterlassung verpflichtet, legte jedoch Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren trug sie vor, dass sie zu den von der Antragstellerin genannten Zeitpunkten, an denen das Musikstьck von ihrem Anschluss in der Tauschbцrse heruntergeladen worden sein sollte, nicht zu Hause gewesen sei, unter Nennung genauer Zeiten, Orte und Zeugen. Der Computer sei ausgeschaltet gewesen, ihr Lebensgefдhrte, der als einzige weitere Person Zugriff auf den PC habe, sei ebenfalls nachweisbar auЯer Haus gewesen. Des Weiteren sei ein Fehlerquote bei der Zuordnung von IP-Adressen bekannt. Das Gericht folgte der Antragsgegnerin. Nach dem dezidierten Bestreiten der Tдterschaft, wie hier geschehen, habe die Antragstellerin die korrekte Zuordnung der IP-Adressen nicht ausreichend glaubhaft machen kцnnen, da diese nicht lьcke
  Ответить с цитированием