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Старый 17.12.2010, 14:44   #646
Ventura
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С одного форума ответ, на подобные письма.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme in o. g. Sache lehne ich den mir gemachten Vorwurf ab.

Diese Sache kommt mir nicht sehr geheuer vor! Wie kann es nach deutschem Datenschutzgesetz sein, dass Sie uber eine ermittelte IP- Adresse an eine private Postanschrift gelangen?! In diesem Gesetzt wurde eindeutig bestimmt, das der Provider nur in besonders schweren Fallen, die Postanschrift hinter der festgestellten IP nennen darf.

Ich zitiere:

Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhaltnismaЯig, wenn sie uberragend wichtigen Aufgaben des Rechtsguterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begrundeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Fur die Gefahrenabwehr und die Erfullung der Aufgaben der Nachrichtendienste durfen sie nur bei Vorliegen tatsachlicher Anhaltspunkte fur eine konkrete Gefahr fur Leib, Leben oder Freiheit einer Person, fur den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder fur eine gemeine Gefahr zugelassen werden. Quelle: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 5

Deshalb muss ich den mir gemachten Vorwurf zuruckweisen, da auch meine Adresse auf illegalem Wege Ihnen zugekommen ist! Ihr o. g. Schreiben betrachte ich als gegenstandslos, da nicht berechtigt.

Hochachtungsvoll ...
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